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   OVG Niedersachsen, 16.09.2022 - 1 LA 12/22   

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https://dejure.org/2022,25579
OVG Niedersachsen, 16.09.2022 - 1 LA 12/22 (https://dejure.org/2022,25579)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2022 - 1 LA 12/22 (https://dejure.org/2022,25579)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2022 - 1 LA 12/22 (https://dejure.org/2022,25579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 BauO ND; § 43 Abs 3 BauO ND; § 43 Abs 5 BauO ND; § 113 V 1 VwGO; § 121 VwGO
    Aufenthalt; Beherbergungsbetrieb; Bindungswirkung; Boxhotel; Dauer; Fenster; Fenster, notwendiges; fensterlos; Nebenbestimmung; Rechtskraft; Rechtskraft eines Verpflichtungsurteils; Schlafbox; Schlafraum; Streitgegenstand; Übernachtung; Verpflichtungsklage; Verzicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baurechtliche Schutzvorschriften sind nicht disponibel!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baurechtliche Schutzvorschriften sind nicht disponibel! (IBR 2022, 652)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 92
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2021 - 1 LB 29/20

    Erteilung eines Bauvorbescheids mit einer Begrenzung der ununterbrochenen Dauer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2022 - 1 LA 12/22
    Stellt ein Beherbergungsbetrieb fensterlose Schlafräume zur Verfügung, ist dies nur dann mit den Anforderungen des § 43 Abs. 5 Satz 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 NBauO vereinbar, wenn die Dauer des Aufenthalts auf maximal drei aufeinanderfolgende Übernachtungen begrenzt wird (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurt. v. 12.5.2021 - 1 LB 29/20 -, BauR 2021, 1431= NdsVBl 2022, 10 = juris Rn. 30 ff.).

    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen auf das in einem Parallelverfahren ergangene Senatsurteil vom 12. Mai 2021 - 1 LB 29/20 - Bezug genommen, wonach ein Beherbergungsbetrieb mit fensterlosen Zimmern ohne natürliche Belichtung dann zulässig sein könne, wenn Betriebskonzept und Ausstattung der Zimmer auf einen nur maximal drei Übernachtungen umfassenden Aufenthalt der Gäste ausgerichtet seien.

    Vor diesem Hintergrund bedarf es der Begrenzung der Aufenthaltsdauer (Senatsurt. v. 12.5.2021 - 1 LB 29/20 -, BauR 2021, 1431= NdsVBl 2022, 10 = juris Rn. 32).

    Die weitere Frage, ob "infolge des Senatsurteils vom 12.05.2021 (Az.: 1 LB 29/20) zum Zwecke der Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse i.S.d. § 3 NBauO bei fensterlosen Beherbergungsbetrieben die ununterbrochene Aufenthaltsdauer pauschal/allgemeingültig auf drei Übernachtungen zu begrenzen" ist, ist in der Senatsrechtsprechung ebenfalls geklärt und ohne Schwierigkeiten auf den vorliegenden Fall zu übertragen.

    Soweit die Klägerin schließlich mit der Divergenzrüge geltend macht, das Verwaltungsgericht Hannover sei vom Senatsurteil vom 12. Mai 2021 - 1 LB 29/20 - abgewichen, unterliegt sie einem Missverständnis.

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2022 - 1 LA 12/22
    Dass sich auch für bauliche Anlagen, die dem geltenden Recht nicht entsprechen, regelmäßig Nutzer finden, ändert daran nichts; die baurechtlichen Schutzvorschriften sind anlagenbezogen und insofern nicht disponibel (vgl. zum Bauplanungsrecht BVerwG, Urt. v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 -, BVerwGE 109, 314 = BRS 62 Nr. 86 = juris Rn. 29).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2022 - 1 LA 12/22
    Auf diesen unmittelbaren Gegenstand des Urteils ist die Rechtskraft beschränkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2011 - 8 C 15.10 -, BVerwGE 140, 290 = juris Rn. 20).
  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14

    Maßgeblicher Innenbereich für Beurteilung der baurechtlichen Privilegierung; zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2022 - 1 LA 12/22
    Ob die Rechtskraft eines Verpflichtungsurteils auf Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts die Behörde hindert, dem Verwaltungsakt belastende Nebenbestimmungen beizufügen, hängt von der Reichweite der Rechtskraft des Urteils im Einzelfall ab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.3.2014 - 4 B 3.14 -, BauR 2014, 1129 = BRS 82 Nr. 105 = juris Rn. 16).
  • VG Hannover, 24.01.2019 - 4 A 6166/18

    Aufenthaltsraum; Fenster; notwendiges Fenster; Schlafbox

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2022 - 1 LA 12/22
    Die für das Vorhaben erforderliche Baugenehmigung erteilte die Beklagte unter dem 18. April 2019, nachdem sie vom Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 24. Januar 2019 - 4 A 6166/18 - verpflichtet worden war, "der Klägerin eine Baugenehmigung über die Nutzungsänderung eines medizinischen Labors in eine Beherbergungsstätte zu erteilen." Der Genehmigung fügte sie die folgende als Auflage bezeichnete Nebenbestimmung bei:.
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